Kündigung während der probezeit bei krankheit
Nachdem sie knapp eine Woche später ein Attest vorlegte, das eine andauernde Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, wurde ihr mit zweiwöchiger Frist innerhalb der Probezeit .Krank in der Probezeit: Kündigung erlaubt?
Die häufigste Frage im Falle einer Erkrankung lautet: Kann der Chef auflösen, wenn ich krank in der Probezeit werde? Knappe Antwort: Ja, kann er. In § 622 Abteilung 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Und zwar ohne irgendeine Begründung.
Bedeutet: Der Arbeitsvertrag kann in der Probezeit von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. Durch den gelockerten Kündigungsschutz soll die Zusammenarbeit getestet werden. Heißt aber auch: Sie können in der Probezeit grundsätzlich gekündigt werden – ob Sie krank werden oder nicht. Weil der Chef den Grund nicht nennen muss, kann es ebenso die Krankheit in der Probezeit bestehen.
Unrechtmäßige Kündigung in der Probezeit
Möchte der Chef das Zusammenarbeit beenden, kann er eine Krankheit in die Probezeit zum Anlass nehmen, ohne sie zu nennen. Trotz gelockertem Kündigungsschutz in der Testphase müssen Arbeitnehmer aber Regeln beachten, um rechtskräftig zu kündigen. Nicht jede Kündigung in der Probezeit ist wirksam. In diesen Fällen ist sie unzulässig:
Zeitpunkt der Kündigung
Die Probezeit ist abgelaufen? Dann muss sich der Arbeitgeber an den regulären Kündigungsschutz halten. Er braucht jetzt einen gesetzlichen Kündigungsgrund und muss eine längere Kündigungsfrist einhalten. Auch nur einen Tag nach Ablauf der Probezeit ist die unbegründete Kündigung nicht rechtens. Schauen Siehe also in Ihren Vertrag, bis wann die Probezeit läuft.
Regelungen im Arbeitsvertrag
Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag explizit geregelt sein. Fehlt die Klausel, kann nicht so einfach gekündigt werden. Allerdings gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht für Kleinbetriebe, sondern erst ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern.
Formfehler beim Kündigungsschreiben
Bei der Kündigung können Formfehler gemacht werden. Unternehmen dürfen nur schriftlich auflösen, mündliche Rauswürfe sind unwirksam. Teils muss zuvor die Betriebsrat eingeschaltet werden. Lassen sie im Zweifel das Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Kündigung ist sittenwidrig
Die Entlassung in der Probezeit darf nicht unanständig sein. Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich kündigen. Als unanständig gelten zum Beispiel Kündigungen aus Rache, Mobbing oder wenn ein Chef aus einem Grund kündigt, die vor Vertragsabschluss bekannt war. Hier entscheidet das Arbeitsrecht im Einzelfall.
Krank in der Probezeit: Lohn oder Krankengeld?
Für Arbeitnehmer greift bei einer Krankheit üblicherweise die Lohnfortzahlung. Heißt: Sie kurieren sich aus und bekommen weiterhin Ihr Gehalt. Dies gilt für bis zu sechs Wochen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, bekommen Sie im Anschluss Krankengeld von der Krankenversicherung.
Ausnahme: Bei Krankheit in der Probezeit besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach einer Wartezeit von vier Wochen. Werden Siehe gleich zu Beginn der Zusammenarbeit krank, bekommen Siehe sofort Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt nicht.
Probezeit: Sollte du krank zur Arbeit gehen?
Sie haben Angst, dass die Chef Sie vor die Tür setzt und schleppen sich krank in der Probezeit ins Büro? Fehler! Es ist zwar nobel, dass Sie Einsatz anzeigen wollen. Wer krank ist, sollte aber den Doktor besuchen und sich zuhause auskurieren. Aus mehreren Gründen:
- Leistung
Mit Schnupfen sowie Kopf- und Gliederschmerzen ist keiner leistungsfähig. Ihre Leistung kann also gar nicht überzeugen. - Ansteckung
Erkältungen (und andere Krankheiten) sind ansteckend. Wer selbst damit auf die Arbeit schleppt, fungiert als Virenwerfer und steckt nur Kollegen an. - Genesung
Oft sind Stress und Belastungen Auslöser. Der Körper verschafft sich so eine dringend benötigte Pause. Die sollten Sie ihm auch gönnen, sonst dauert die Krankheit nur länger. - Langzeitfolgen
Wer sich nicht auskuriert und die Krankheit verschleppt, riskiert Rückfälle oder eine chronische Erkrankung. Der Leib wird nachhaltig geschwächt. Das kann innere Organe schädigen.
Ist es schlimm, wenn man in der Probezeit leidend ist?
Trotz Krankheit bleibt Ihnen Zeit, den Chef an überzeugen. Fallen Sie eine Woche aus, haben Siehe weitere fünf Monate und drei Wochen, um Ihren Qualitäten zu zeigen. Wenn das nicht reicht, kommt es auf die eine Woche auch nicht an.
Hinzu kommt: Krankheitsbedingte Ausfälle sind Alltag für Arbeitgeber. Das Risiko für eine Kündigung ist meist gering. Künst das Unternehmen tatsächlich, wenn Sie sich für einer paar Tage krankmelden, sollten Sie überlegen, ob Siehe dort arbeiten wollen. Fehlendes Verständnis für eine Erkrankung sagt eine Menge über das Betriebsklima und den Umgang mit Mitarbeitern.
Regeln und Pflichten bei Krankheit in der Probezeit
Wenn Sie in der Probezeit krank werden, gibt es einige Regeln zu beachten, um Ärger mit dem Chef zu vermeiden:
Krank melden
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EZFG) schreibt vor, dass Sie sich unverzüglich und in angemessener Form krankmelden müssen. Sobald Sie merken, dass Sie nicht zur Arbeit gehen können, sollten Siehe Ihren Chef darüber informieren. Am besten rufen Siehe Ihren Vorgesetzten zum offiziellen Arbeitsbeginn an, damit er umdisponieren kann. Ist er telefonisch nicht zu erlangen, schreiben Sie eine Mail und versuchen Sie es später nochmal per Telefon.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen
Achten Sie darauf, ab welchem Tag Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen mühelen. Die Regelung dazu finden Sie im Arbeitsvertrag: Einige Unternehmen verlangen bereits ab dem ersten Krankheitstag einer Attest vom Arzt, andere lassen Mitarbeitern drei Tage Zeit. Informieren Sie sich über die Frist und halten Sie diese ein – sonst riskieren Siehe eine Abmahnung und einen echten Kündigungsgrund.
Lückenlosigkeit sichern
Erst das Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Der Beweis muss lückenlos sein. Heißt: Dauert die Genesung längerer als bei der ersten Diagnose vom Arzt, mühelen Sie am selben Tag, an dem die Krankschreibung endet, eine Folgebescheinigung vorlegen. Auch am Wochenende! Besorgen Sie sich daher rechtzeitig die neue Krankschreibung für die Folgewoche. Spätestens am Freitag – eine Rückdatierung wird nicht anerkannt!
Genesung fördern
Verpflichtet sind Arbeitnehmer, alles an unternehmen, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden – und alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Dazu zählt eine verfrühte Arbeitsaufnahme. Wer gegen eine dieser Pflichten verstößt, kann abgemahnt werden oder in der Probezeit gekündigt werden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die ganze Zeit im Bett legen müssen. Bei einer Erkältung ist es erlaubt, an die frische Luft zu gehen und einen Spaziergang zu machen.
Tipps bei Krankheit in der Probezeit
Neben dem Arbeitsrecht gibt es noch ein paar psychologische Tricks, die Sie nutzen können, um in der Probezeit zu punkten, selbst wenn Sie krank werden:
Engagement zeigen
Machen Sie dem Chef mit der telefonischen Krankmeldung gleich einen Vorschlag, wie Sie Ihr Pensum nach die Genesung nacharbeiten. Ein netter Chef wird zwar sagen: „Jetzt werden Sie doch bitte erst mal erneut gesund!“ – die Botschaft hat er trotzdem vernommen. Im Subtext haben Sie ihm gezeigt, dass Siehe Ihren Job ernstnehmen und ans Wohl des Unternehmens denken.
Gespräch suchen
Auch nach der Rückkehr in den Job sollten Sie das Gespräch suchen. Erst recht bei einer längeren Erkrankung und wenn Sie sich nicht sicher sind, wie das auf Ihr Arbeitsverhältnis wirkt. Reden hilft immer und ist besser als spekulieren oder abwarten.
Probezeit aufgrund von Krankheit verlängern
Insbesondere wer längerer ausgefallen ist, kann im persönlichen Gespräch (und wenn Sie das Gefühl haben, es wäre ein guter Schachzug) auch die Verlängerung der Probezeit anbieten. Das geht allerdings nur, wenn die bisherige Probezeit das Höchstdauer von sechs Monaten noch nicht erreicht hat. Eine verkürzte Probephase von beispielsweise drei Monaten erlaubt sich hingegen mit der Zustimmung des Chefs an bis zu sechs Monate verlängern.
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