Gmbh als gesellschafter einer anderen gmbh

Gesellschafter nennt man in einer GmbH die Inhaber eines Geschäftsanteils (= Anteilseigner). Oft erlangt man diesen Status durch die Beteiligung an der Gründung, jedoch ist auch ein späterer .

Gmbh als Gesellschafter einer GmbH

Rechtliche Grundlagen

An einer GmbH können nicht nur natürliche Personen als Gesellschafter teilnehmen, sondern auch juristische Personen. Eine juristische Person ist in dem Sinne kein einzelner Mensch, sondern ein Bündnis von Personen oder eines Vermögens. Man nennt das deshalb auch treffender juristische Einheit. Diese juristische Einheit muss rechtsfähig sein, das heißt im Rahmen von Gesetzen Rechte und Pflichten haben. Wichtig ist auch, dass eine juristische Einheit über eine beschränkte Haftung verfügt. Eine Personengesellschaft ist daher keine juristische Einheit und auch andere rechtsfähige Personenvereinigungen sind dies nicht. Eine GmbH (GmbH Definition) jedoch gilt als jurist Person.

Da jede natürliche oder juristische Person als Gesellschafter einer GmbH auftreten kann, können also auch Gmbh als Ganzes ein Gesellschafter einer anderen GmbH bestehen. Ebenso können OHGs, KGs und GbRs als Gesellschafter einer GmbH auftreten.

Gesellschafter einer GmbH

Gesellschafter in einer GmbH haben Rechte und Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Auch auf eine GmbH, die Gesellschafter einer anderen GmbH werden, treffen diese zu:

Rechte:

  • Mitbestimmung in den Angelegenheiten die GmbH per Gesellschaftsversammlung
  • Informationsrecht: Der Gesellschafter kann jederzeit Einblick in die Bücher und alle anderen Schriftstücke verlangen.
  • Vermögensrechte: Anrecht auf Gewinnanteile, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung usw.

Pflichten:

  • Treuepflicht: Die Gesellschafter ist zur Loyalität gegenüber der GmbH verpflichtet und muss die Ziele und den Gesellschaftszweck die GmbH fördern. Als GmbH-Gesellschafter sollte man sich gut überlegen, ob dies zu einem Konflikt mit den Zielen der eigenen GmbH führen könnte. Die Treue kann auch ein Wettbewerbsverbot umfassen.
  • Anteil am Stammkapital an übernehmen und dafür zu haften

Fazit

Prinzipiell ist es problemlos möglich, als GmbH Gesellschafter einer anderen GmbH an werden. Dieser Schritt ist keineswegs ungewöhnlich und wird vor allem von großen Firmen aus verschiedenen Gründen recht häufig gewählt. Zu bedenken ist allerdings, dass eine Beteiligung als Privatperson für Gesellschafter kleinerer Gmbh eventuell lohnender sein könnte.

Tipp der Redaktion: Bevor Siehe es in Erwägung ziehen mit Ihrer GmbH als Gesellschafter in einer anderen GmbH einzusteigen, sollten Siehe unbedingt einen Juristen zu Rate ziehen. Die ohnehin schon komplizierte Struktur einer GmbH wird durch einen Gesellschafter, der selbst eine GmbH ist, für den Laien noch undurchsichtiger. Wer in welchem Falle wozu haftet, wie dies steuerrechtlich gehandhabt wird usw. kann Ihnen ein Jurist im Detail erläutern. So tappen Sie nicht blind in unvorhergesehene Fallen, sondern können abschätzen, ob sich der Schritt für Sie lohnt.

Wie man Fehler bei der GmbH-Gründung vermeidet, lesen Siehe in diesem Beitrag: Fünf folgenschwere Fehler, die bei der Gründung einer GmbH häufig passieren

Aktualisiert im August 2022