Rechte und pflichten eines ausbilders
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen. Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter .Rechte & Pflichten der Ausbilder
Einen Azubi zu beschäftigen, bedeutet auch Verantwortung für ihn zu übernehmen. Damit für beide Seiten eine gute Zusammenarbeit zustande kommt, mühelen bestimmte Rechte und Pflichten auch für die Ausbilder gelten.
Sobald der Berufsausbildungsvertrag unterschrieben ist und das Ausbildung begonnen hat, arbeiten Azubi und Ausbilder zusammen. Dabei entstehen für beide Seiten Rechte und Pflichten, an die sich aus vielerlei Gründen gehalten werden muss. Sie dienen dem Schutz des Azubis, des Betriebs oder der Materialien. Sie regeln die Zusammensetzung von praktischer und schulischer Ausbildung. Aus der Einhaltung der Rechte und Pflichten kann eine erfolgreiche und gewinnbringende Ausbildung sowohl für Azubis als auch für den Ausbilder erwachsen.
Die oberste Pflicht der Ausbilder liegt in der Vermittlung der Fertigkeiten und Erfahrung des Ausbildungsberufes, damit der Azubi sein Ausbildungsziel erlangen kann. Dafür muss der Ausbilder über die persönlichen und fachlichen Qualifikation verfügen, welche im BBiG und in der Handwerksordnung festgelegt sind. Während der Probezeit ist die Eignung des Azubis festzustellen. Der Ausbilder trägt auch die Pflicht, das Berichtsheft des Azubis durchzusehen und ihm während der Arbeitszeit das Leiten des Berichtshefts zu ermöglichen.
Freistellungspflicht
Die Ausbildungsstätte hat die Pflicht, Lehrlinge für den Besuch der Berufsschule frei an stellen. Dies gilt sowohl für den Unterricht und anfallende Prüfungen als auch für andere außerbetriebliche Massnahmen und Sonderveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung.
Unter die Pflichten der Ausbilder sind auch Hinweise und Information über geltende Sicherheits- und Ordnungsvorschriften an zählen, die den Azubi vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren schützen sollen. Die Ausbildungsstätte ist auch verantwortlich für die soziale Sicherung. Ausbilder müssen den Azubi zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenkasse (alle anteilig von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber zu zahlen) und zur Unfallversicherung (100 Prozent Arbeitgeber zu tragen) melden.
Die Ausbildungsstätte hat die Pflicht, Lehrlinge für den Besuch der Berufsschule frei zu stellen. Das ist eines der Rechte der Azubis und gültig sowohl für den Unterricht und anfallende Prüfungen als auch für andere außerbetriebliche Maßnahmen und Sonderveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung.
Dem Ausbilder obliegt die Pflicht, das notwendigen Ausbildungsmittel wie beispielsweise Werkstoffe, Werkzeuge, Berichtsheft gratis bereitzustellen, die zum Erreichen des Ausbildungsziels und Absetzen der Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich sind. Der Azubi erhält von Seiten des Ausbildungsbetriebs eine entsprechende Belohnung seiner Arbeitsleistung, die an das Alter des Azubis und die Dauer der Ausbildung angepasst ist.
Zu Beginn der Ausbildung und mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages hat der Ausbilder das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen zu lassen. Nach Beendigung der Ausbildung hat der Ausbilder die Pflicht, dem Azubi ein Ausbildungszeugnis auszustellen.
Der Ausbildungsbetrieb kann von seinem Azubi höchste Motivation und Einbringung erhoffen. Rechte der Ausbilder sind beispielsweise Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit vom Azubi einzufordern. Bei häufiger Übertretung und Verstößen gegen die Rechte und Pflichten kann der Ausbilder dem Azubi eine schriftliche Abmahnung erteilen.
Eine Abmahnung ist wie eine gelbe Karte, die bei Vertragsverstößen oder Pflichtverletzungen ausgesprochen wird. Eine Abmahnung wird in der Personalakte geführt und kann beispielsweise eine Üebernahme nach der Ausbildung gefährden. Azubis haben allerdings auch Rechte auf eine schriftliche Gegendarstellung, die dann ebenfalls in der Personalakte enthalten ist.
Eine Tadel kann im Wiederholungsfall eine Kündigung nach sich ziehen. Ausbilder können ihrem Azubi allerdings nur bei wichtigen Gründen kündigen und sind nach der Probezeit an strenge Auflagen, wie zum Beispiel die Erteilung von mehrfachen Abmahnungen, gebunden.