Befreiung gesetzliche zuzahlung

Die wichtigsten Zuzahlungsregeln auf einen Blick. 10 Euro täglich für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Grundsätzlich 10 Euro pro Tag. 10 Euro pro Tag bei Anschlussrehabilitation für .

Beispiele für die Berechnung der Belastungsgrenze 2024 

  1. Familie mit 2 Kindern
    Jahresbruttoeinkommen Ehemann: 30.000 Euro
    Jahresbruttoeinkommen Ehefrau: 25.000 Euro
    Jahresbruttoeinkommen gesamt: 55.000 Euro
    Freibetrag Ehegatte: 6.363 Euro
    Freibetrag 2 Kinder: 18.624 Euro (pro Kind 9.312 Euro)
    Freibeträge gesamt: 24.987 Euro 

    Jahresbruttoeinkommen minus Freibeträge = zu berücksichtigendes Familieneinkommen
    = 55.000 Euro – 24.987 Euro = 30.013 Euro
    Belastungsgrenze 2 Prozent: Hier müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 600,26 Euro geleistet werden.
    Belastungsgrenze 1 Prozent: Chronisch Kranke müssen Zuzahlungen bis zu einem Summe in Höhe von 300,13 Euro leisten.
  2. Rentner/Rentnerin – Alleinstehend, keine Freibeträge abziehbar
    Jahresbruttoeinkommen: 14.400 Euro
    Belastungsgrenze 2 Prozent: 288 Euro
    Belastungsgrenze 1 Prozent: 144 Euro

Welche Belastungsgrenze gilt für Empfänger von Sozialhilfe, Bürgergeld und Grundsicherung?

Bei Empfänger:innen von Unterstützung zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), von Bürgergeld und von Grundversorgung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung werden 6.756 Euro als Bruttoeinkommen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zugrunde gelegt (= Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1, 563 Euro monatlich x 12). 

Die jährliche Belastungsgrenze beträgt somit 135,12 Euro, bei chronisch Kranken 67,56 Euro in 2024.

So stellen Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung

Sobald Sie mittels Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsschein beantragen. 

Beachten Sie, dass die Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Daher ist es wichtig, die Zuzahlungen im Blick zu behalten.

Sammeln Sie daher sämtliche Quittungen über Ihren Zuzahlungen für Medikamente, Therapien, Hilfsmittel, Krankenhauszuzahlungen, usw. Haben Siehe zum Beispiel eine Stammapotheke, können Sie dort auch danach fragen, ob man Ihnen eine Zusammenstellung die Zuzahlung für Medikamente ausdrucken kann. 

Tipp: Das Antragsformular können Sie oftmals online auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse herunterladen oder auch telefonisch anfordern. Manche Krankenkassen bieten auch online einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie sehen können, ob Sie die Belastungsgrenze erreicht haben.

Zusammen mittels dem Antrag müssen Sie alle Original-Quittungen über das geleisteten Zuzahlungen und Kopien der Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung) bei der Krankenkasse einreichen. 
Es gelten die gesetzlichen Zuzahlungen aller Angehörigen, die auch für die Ermittlung der Belastungsgrenze herangezogen werden. 

Hinweis!

Berücksichtigt werden aber nur gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen für die Krankenversicherung.
Nicht dazu zählen beispielsweise Eigenanteile für Zahnersatz, Präventionskurse oder Hilfsmittel sowie Kosten für medizinische Leistungen, die ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen wurden. Auch Mehrkosten für Arzneimittel oder Zahnfüllungen werden nicht mit angerechnet.

 

Wird der Antrag an die Zuzahlungsbefreiung bewilligt, so erhalten Sie einen Befreiungsbescheid und oft auch einen Befreiungsausweis. 
Sie brauchen für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten. 
Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden Ihnen erstattet.

Grundsätzlich gültig die Zuzahlungsbefreiung stets nur für 1 Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu beantragt werden.