Vermieterwechsel kaution
Beim Eigentümerwechsel wird die Mietkaution automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Der neue Vermieter tritt an die Stelle des alten Vermieters inklusive .Das Wichtigste zur Mietkaution bei Eigentümerwechsel
Die Mietkaution nebst Zinsen wird beim Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Dieser tritt an die Stelle des alten Vermieters inklusiver aller Rechte und Pflichten. Der neue Vermieter müssen sich darum kümmern, dass er die Kautionen die Mieter erhält.
Was in Bezug der Mietkaution bei einem Vermieterwechsel gilt, ist in § 566a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert. Demnach gilt auch, dass der alte Vermieter die Kaution an Mieter zurückzahlen muss, wenn dies nicht durch den neuen Vermieter erfolgt. Mehr dazu hier.
Nein für die Mietkaution bzw. deren Übertragung nach einem Eigentümerwechsel bedarf es keiner Zustimmung durch Vermieter. Dies geschieht automatisch. Was passiert, wenn keine Kaution vereinbart war, lesen Sie. Unser Muster bietet hier zudem ein Beispiel für das Zustimmung der Mieter zur Pflichtentbindung der alten Vermieter.
Was passiert mit der Mietkaution bei Verkauf der Immobilie?
Die Mietkaution dient der Absicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters. Ist eine solche im Mietvertrag vereinbart, kann das Kaution in bar oder auch als Bürgerschaft oder per Einzug erfolgen. Bei der Kaution in Bar oder beim Einzug muss diese durch den Vermieter zinsbringend angelegten werden.
Zudem dürfen Vermieter auf das angelegte Geld während der Mietzeit nicht zugreifen und es für andere Zwecke verwenden. Doch was passiert mittels der Mietkaution bei einem Eigentümerwechsel?
Darf die Kaution beim Vermieterwechsel einfach so an den neuen Vermieter übertragen werden oder bedarf es hier einer Zustimmung durch die Mieter? Grundsätzlich sind die Regelungen zur Kaution im Mietvertrag festzuhalten. Ist keine vereinbart, kann auch bei einem Eigentümerwechsel keine Kaution übertragen werden. Die neue Vermieter kann jedoch eine nachträgliche Kaution vorsprechen. Bei einem Eigentümerwechsel gelten gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) also alle vorher vereinbarten Bedingungen weiter.
Die rechtliche Grundlage für die Übertragung der Mietkaution bei einem Vermieterwechsel bildet § 566a BGB:
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in das dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein.
Der neue Besitzer bzw. Vermieter tritt also anstelle des alten und das auch im Zusammenhang mit der Mietkaution.
Wichtig ist allerdings auch der zweite Teil des Paragraphen. Denn hier ist definiert, was passiert, wenn Mieter das Mietverhältnis beenden und die Mietkaution nach einem Eigentumsübergang nicht vom neuen Vermieter zurückbekommen:
Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Käufer nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.
Wurde eine Kaution gezahlt und gab es eine Kautionsübertragung bei einem Eigentümerwechsel, muss der alte Vermieter die Rückzahlung tragen.
Kaution bei Eigentümerwechsel: Nur mittels Zustimmung?
Da der neue Vermieter automatisch an die Position des alten Vermieters tritt, ist für die Mietkaution bei einem Vermieterwechsel keine Zustimmung für die Übertragung notwendig. Die Kaution geht automatisch an den neuen Eigentümer.
Wichtig ist, dass der neue Eigentümer in die Pflicht steht, bei einem Eigentümerwechsel die Mietkaution vom alten Eigentümer zu verlangen bzw. die bestehenden Konti zu übernehmen.
Achtung: Wurde keine Kaution gezahlt bzw. abgemacht, kann nachträglich eine Mietkauton bei einem Eigentümerwechsel nur mit Zustimmung der Mieter verlangt werden.
Übertragung der Mietkaution bei Eigentümerwechsel: Kostenloses Muster
Wollen sich alte Vermieter von den in § 566a BGB benannten Pflichten befreien, bedarf dies auch der Zustimmung der Mieter. Um sich entsprechend abzusichern, sollte dies schriftlich festgehalten werden.
Wie Sie die Zustimmung formulieren können, zeigen wir in der nachfolgenden Vorlage. Sie können sich die Zustimmung zur Übertragung der Mietkaution beim Eigentümerwechsel als Muster kostenlos herunterladen und individuell anpassen.
Quellen und weiterführende Links
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Über den Autor
2011 schloss Murat Kilinc sein Jura-Studium an der Uni Bremen ab. Nach seinem anschließenden Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden, erhielt er 2014 die Zulassung als Anwalt. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Verkehrsordnung. Daneben befasst er sich insbesondere mit dem Mietrecht.
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