Kindersitz ab welcher größe nicht mehr

Seit dem 08. April 2008 dürfen keine Kindersitze mehr verwendet werden, welche nicht mindestens der Prüfnorm ECE-R 44/03 entsprechen oder eine höherwertige Kennung .

von Elena Schefner

Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Ab dem 1. September 2024 dürfen Kindersitze nach die älteren UN ECE Reg. 44 Norm nicht mehr verkauft werden – i-Size ist Pflicht. Worauf Väter jetzt achten müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Ein Kindersitz im Auto ist für Kinder unter 12 Jahren beziehungsweise bis zu einer Größe von 150 cm gesetzlich vorgeschrieben. Welchen technischen Anforderungen und Sicherheitskriterien die Sitze entsprechen müssen, regelt in die EU die Europäische Kindersitz-Prüfnorm (ECE), die 2013 mittels der sogenannten i-Size-Norm ihre letzte Erneuerung bekam. Seitdem galten die neuere Norm (UN ECE Reg. 129), die schrittweise ausgeweitet wurde, und die ältere Kindersitz-Norm UN ECE Reg. 44 (04/03) parallel – Eltern konnten selbst entscheiden, welchen Sitz sie kaufen.

Damit ist jetzt Schluss. Nachdem die nach R44/04 zugelassenen Sitze im letzten Jahr schon nicht mehr erzeugt werden durften, gilt ab dem 1. September 2024 das endgültige Verkaufsverbot.

i-Size ist jetzt Pflicht: Das sind die Unterschiede zur alten Norm (ECE Reg. 44)

Die i-Size-Norm (R129) wurde 2013 eingeführt, um die Sicherheit für Kinder beim Autofahren an verbessern. Dafür wurden folgende Veränderungen vorgenommen:

  • Die Zulassung der Kindersitze erfolgt bei i-Size-Sitzen nicht nach festgelegten Gewichtsklassen wie bei der R44 Norm, sondern nach der Körpergröße, für die der Sitz entwickelt wurde. Die vordefinierten Gruppen (0+/I/II/III) hatten sich mit die Zeit als problematisch erwiesen, weil sie die riesigen Gewichtsunterschiede bei Kindern gleichen Alters außer Acht lassen und dazu beitragen, dass Eltern ihre Kinder an früh auf das nächstgrößere Kindersitz-Modell wechseln lassen.
  • Anders als nach der alten Norm müssen alle i-Size-Kindersitze den Seitenaufpralltest durchlaufen, bei dem innovative, sensiblere Crash-Test-Dummies zum Einsatz kommen.
  • Um den Nacken und Kopf des Kindes bei einem Frontalaufprall besser zu beschützen, dürfen Kinder unter 15 Monaten nur in die rückwärtsgerichteten Position im Auto gesichert werden. Ein Wechsel von der Babyschale direkt zum vorwärtsgerichteten Sitz ab 9 Kilogramm ist demnach nicht mehr möglich. Wächst das Kind vorher aus der Babyschale raus, ist zunächst ein Kindersitz mit Reboarder-Funktion (zum Beispiel bis 105 cm) nötig.

Müssen alle i-Size-Kindersitze mittels Isofix im Auto installiert werden?

Isofix ist eine feste, genormte Verbindung zwischen Auto und Kindersitz, damit der Sitz einfacher, stabiler und ohne Einbaufehler im Auto installiert werden kann. Konkret handelt es sich dabei um zwei Metallbügel, die in die Rückbank des Autos eingelassen sind, damit der Isofix-Kindersitz dort eingehakt werden kann. Seit November 2014 ist Isofix in allen neuen Autos mit mehr als einer Sitzreihe Pflicht. Nicht alle nach UN ECE Reg. 129 zugelassenen Kindersitze müssen aber mit Isofix im Auto installiert werden. Das geht allein gut deshalb nicht, weil es nach wie vor Fahrzeuge gibt (Zweisitzer, Nutzfahrzeuge, Oldtimer, Camper), die über keine oder nicht ausreichend Isofix-Verbindungen verfügen.

Grundsätzlich gilt: i-Size Kindersitze sind stardardmäßig mit Isofix ausgestattet und diese Installation ist für Babys und Kleinkinder explizit empfohlen, weil sich Isofix-Sitze in Tests immer wieder als sicherer erwiesen haben. Fast alle Babyschalen können alternativ aber auch mit dem Autogurt installiert werden.

Mit der Ausweitung der UN ECE Reg. 129 auf nicht-integrale Kindersitze ab 3 bis 12 Jahren (2017) und solche, die mit Fahrzeuggurt im Auto befestigt werden (2019), wurde eine Isofix-Pflicht ohnehin nicht haltbar. So gibt es zum Beispiel auch Kindersitze wie den Britax Römer Adventure Plus 2 Kindersitz, der zwar nach der i-Size-Norm zugelassen ist, aber über keine Isofix-Befestigung verfügt.

Im ADAC-Test 2023 wurde der schmale Sitz, von dem drei Modelle an die Rückbank passen könnten, auch ohne Isofix mittels einem guten Testergebnis (2,3) als sicher bewertet. Dazu ist er deutlich günstiger als Kindersitze mit Isofix. Worin sich i-Size Kindersitze für größere Kinder außerdem unterscheiden sowie die Testsieger aus den letzten Tests von ADAC und Stiftung Warentest findet ihr in unserem Kindersitz-Test.

Wichtig für Eltern zu wissen: Alle Sitz mit i-Size Kennzeichnung passen ohne Einschränkung auf alle mit i-Size gekennzeichneten Autositze (Neuwagen ab 2015). Sitz mit sogenannter universaler R129-Zulassung passen auf alle “universalen" Autositze (ältere Fahrzeuge) und für alle Sitze mittels fahrzeugspezifischer UN Reg. 129 Zulassung muss ein Blick auf die Typliste geworfen werden, um zu erfahren, für welche Fahrzeuge der Sitz passt.

Worauf erkennt man, ob der Kindersitz der i-Size-Norm entspricht?

Der Zusatz "i-Size" findet sich bei i-Size-Kindersitzen meist schon im Produktnamen. Um sicherzugehen, dass die Kindersitz, den ihr kauft, den aktuellen Prüfnormen entsprechend, schaut ihr euch am besten die orangefarbene Prüfplakette an, mit der jeder Sitz und jede Babyschale versehen sind. Hier darf bei den Kindersitzen im Handel nur noch ECE R 129 als UN Regulation zu finden sein. Weiterhin findet ihr, für welche Größe der Sitz zugelassen ist und dunkel eine Isofix-Befestigung möglich ist.

Darf man Kindersitze, die nach ECE R44/04 zugelassen sind, noch benutzen?

Wenn ihr bereits vor dem Verkaufsverbot einen Kindersitz nach der älteren Norm gekauft habt, könnt ihr diesen noch acht Jahre lang weiterverwenden. Vorausgesetzt, es handelt sich um Modelle, die nach 44/04 und 44/03 zugelassen sind. Die Vorgängerserien 44/01 und 44/02 dürfen schon seit einer ganzen Weile nicht mehr genutzt werden – allein schon, weil siehe so alt sind, dass das Material inzwischen brüchig sein müsste.

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