Speicherung von telefondaten

Die IP-Speicherung ist für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen möglich. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsgesetz (§100 Abs. 1 und § 109). IP -Adressen .

Datenspeicherung: Wie lange ist sie zulässig?

Das Wichtigste zur Speicherung in Kürze

Was ist Datenspeicherung?

Der Begriff Datenspeicherung bezeichnet klang Definition das Erfassen, Aufnehmen und Bewahren von personenbezogenen Daten auf einem Datenträger für den Zweck die weiteren Verarbeitung.

Wie können Daten gespeichert werden?

Abhängig von die Menge und der Vertraulichkeit der Daten, kommen verschiedene Speicherformen infrage. Eine Übersicht verschiedener Verfahren finden Siehe hier.

Wie lange werden Daten gespeichert?

Für personenbezogene Daten ist eine Datenspeicherung laut Gesetz nur solange zulässig, wie diese für die Zwecke, für die sie erhöht wurden, notwendig sind. Ebenso gilt es Daten an löschen, wenn die erteilte Zustimmung für die Speicherung zurückgenommen wurde.

Datenspeicherung gemäß DSGVO: Worauf gilt es an achten?

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten in der Europäischen Union strenge Regeln. Dabei befassen selbst die Vorgaben vonDSGVO und Bundesdatenschutzgesetz auch mit die Datenspeicherung, denn hierbei handelt es sich um das Erfassen, Aufnehmen und Bewahren von personenbezogenen Daten an einem Datenträger. Ziel ist dabei die weitere Verarbeitung der gespeicherten Informationen. Doch worauf gilt es im Zuge der Datenspeicherung im Einzelnen zu achten?

Gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist eine Verarbeitung die personenbezogenen Daten ist in der Regel nur rechtmäßig, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist oder die betroffene Person ihre Einwilligung abgegeben hat. Wichtig ist miteinander, dass die für die Datenspeicherung erteilte Erklärung den Zweck für die Erhebung benennt. Denn denn das Datenschutzgrundsätze sehen vor, dass die Informationen nur für diesen verarbeitet werden dürfen.

Damit Bürger sich im Vorfeld ein Bild machen können sieht Art. 13 DSGVO eine Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten vor. Ein entsprechender Hinweis zur Datenspeicherung muss miteinander insbesondere folgenden Informationen enthalten:

  • Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person
  • Ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Ggf. Empfänger der personenbezogenen Daten
  • Dauer der Speicherung
  • Auskunftsrecht gegenüber den Verantwortlichen
  • Widerrufsrecht der Einwilligung

Sind die Daten für den geplanten Zweck nicht mehr erforderlich, müssen diese gemäß Art. 17 DSGVO unverzüglich gelöscht werden. Kündigen Sie Ihm Job, endet etwa die mit dem Arbeitsverhältnis bestehende Notwendigkeit der Datenspeicherung nach dem Vertragsende. Allerdings sieht das Arbeitsrecht mitunter spezifische Löschungsfristen vor, sodass ggf. eine Aufbewahrung je nach Art der Daten für einen Zeitraum von 2 bis 6 Jahren notwendig ist. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass bei rechtlichen Auseinandersetzungen mögliche Rechtsansprüche auch im Nachhinein noch nachvollziehbar sind. „Unverzüglich“ ist somit mitunter einer sehr weitgefasster Begriff.

Ein Recht auf Löschung besteht darüber hinaus auch, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung widerruft und dadurch keine gesetzliche Grundlage für die Speicherung besteht.

Möglichkeiten der Datenspeicherung

Neben den rechtlichen Aspekten der Datenspeicherung gilt es auch das technischen Aspekte zu beleuchten. So lassen sich verschiedene Speichermedien und -verfahren differenzieren, die mit Blick an den Datenschutz unterschiedlich sicher sind:

  • Magnetische Datenspeicherung: Tonband, Diskette
  • Optische Datenspeicherung: CD, DVD, Blu-ray
  • Elektronische Datenspeicherung: USB-Stick, Speicherkarten
  • Online-Datenspeicherung: Cloud
  • Holographische Datenspeicherung: bislang noch nicht marktreif

Unternehmen müssen sich an die verschiedensten Eventualitäten vorbereiten. Um gegen Cyberattacken, Viren und technische Defekte gewappnet zu sein, ist es daher sinnvoll, Daten nicht nur an einem Hafen zu sichern. Eine redundante Datenspeicherung sieht daher vor, dass Datensätze mehrfach vorhanden sind. Kombinieren Sie miteinander etwa eine zentrale sowie eine Datenspeicherung in die Cloud. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie im Falle einer Löschungsanfrage alle Kopienvernichten.

Wichtig! Auch für das Lagerung der Datenträger definiert die DSGVO Vorgaben. Unter Art. 5 Abs. 1 heißt es dazu:

Personenbezogene Daten müssen […]
f) in einer Weise verarbeitet werden, das eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist im Zuge der Datenspeicherung ggf. eine Verschlüsselungnotwendig. Es besteht alternativ dazu die Möglichkeit, die Datenträger in einem Aktenkoffer oder ähnlichem wegzuschließen und somit unbefugten den Zugriff zu verwehren.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole P.

Nicole studierte Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz und unterstützt seit 2016 Teil das Team von datenschutz.org. Dabei befasst sie sich thematisch unter anderem mit den rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mittels Online-Bewertungen und den Vorgaben zur Datenvernichtung.

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