Steuerfreie einkommensgrenze
Im Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag in Deutschland 12.096 €. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer anfällt. Beispiel: Wenn Sie ein Jahreseinkommen von .Einkommensteuertabelle
Jeder steuerpflichtige Erwerbstätige in Deutschland ist einkommensteuerpflichtig. Bei Selbstständigen spricht man von der Einkommensteuer, bei Arbeitnehmer bzw. Angestellten und Rentnern spricht man von der Lohnsteuer. Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom Bruttoeinkommen ab. Sie ist progressiv gestaffelt. Im Rahmen der jahrliche Steuererklärung kann man zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückbekommen.
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! Hinweis
Neue Steuertarife und Grenzwerte ab 2025
Ab 01. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Grenzwerte der Steuertabelle. So steigt die Grundfreibetrag von 11.784 Euro in 2024 auf 12.084 Euro pro Jahr an. Die zweite Steuerstufe mittels einem progressiven Steuersatz von 14 bis 24 Prozentual endet bei 17.430 Euro in 2025 (17.005 Euro in 2024). Die nächste Stufe mit einem Steuersatz von 24 bis 42 Prozent beträgt maximal 68.430 Euro in 2025 (66.760 Euro in 2024). Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 277.825 Euro und darüber hinaus bleiben die Grenzwerte gleich.
Tabelle für 2025 und 2024
| Einkommen (2024) | Einkommen (2025) * | Steuersatz (2024) | Steuersatz (2025) |
|---|---|---|---|
| bis 11.784 Euro ** | bis 12.084 Euro | 0% | 0% |
| bis 17.005 Euro | bis 17.430 Euro | 14 - 24% | 14 - 24% |
| bis 66.760 Euro | bis 68.430 Euro | 24 - 42% | 24 - 42% |
| bis 277.825 Euro | bis 277.825 Euro | 42% | 42% |
| ab 277.826 Euro | ab 277.826 Euro | 45% | 45% |
Das Einkommen betrifft das zu versteuernde Jahreseinkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung);
* Geplante Steuerentlastung ab 2025 - Beschluss noch ausständig.
** Seit 01. Dezember 2024 rückwirkend für das Kalenderjahr. Zuvor 11.604 Euro.
Für zu versteuernde Jahreseinkommen unter der Grenze des Grundfreibetrages von 11.784 Euro (2024) bzw. 10.908 Euro (2023) fallen keine Lohn- und Einkommensteuer an. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand des Bruttoeinkommens abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge errechnet.
Liegt das zu versteuernde Einkommen zwischen 11.784 und 17.005 Euro (2024) bzw. 10.908 und 15.999 Euro (2023), so gilt ein progressiver Steuersatz von 14 bis 24 Prozent für den Betrag über des Grundfreibetrages. Bei Einkommen zwischen 17.006 und 66.760 Euro (2024) bzw. 16.000 und 62.809 Euro (2023) gilt ein progressiver Satz von 24 bis 42 Prozent für den Betrag über dieser Grenze.
Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen zwischen 66.761 und 277.825 Euro (2024) bzw. 62.810 und 277.825 Euro (2023), fällt auf den Summe über 66.761 Euro der Spitzensteuersatz von 42 Prozent an. Auf zu versteuernde Einkommen über 277.826 Euro gilt der Höchststeuersatz von 45 Prozent.
Tipp
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Disclaimer
Steuererklärung
Die Lohnsteuer, die man als Arbeitnehmer im Jahr zahlt, ist eine Art Vorauszahlung auf die eigentliche Steuerschuld. Diese kann aber von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, abhängig von der Steuerklasse und möglichen Abzügen wie Werbekosten oder Vorsorgeaufwendungen. Daher ist es oft eine gute Idee, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, um eventuell an viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.
Man kann die Steuererklärung an verschiedene Arten elektronisch machen:
- Die einfachste und billigste Möglichkeit ist die Nutzung der Software "MeinElster" vom Finanzamt . Diese gibt aber keine Tipps, wie man Steuern sparen kann.
- Eine teurere Option ist der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Dort bekommt man fachkundige Hilfe, besonders bei komplizierten Steuerfällen, muss aber dafür bezahlen.
- Eine mittlere Lösung ist die Verwendung einer fachkundigen Steuersoftware oder Steuer-App. Auch ohne spezielle Kenntnisse kann man damit einfach und sicher die Steuererklärung tun. Ein Vorteil ist, dass die Software Tipps liefert, wie man mehr Steuern sparen und somit möglicherweise eine höhere Steuerrückzahlung bekommen kann.
Stand: 16.12.2024, um 12:07 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Ökonomie, Arbeitnehmer
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