Europawahl ohne brief

Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil .

Wahlbenachrichtigung

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass siehe im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben

  • zum Wahltag,
  • zur Wahlzeit,
  • zum Ort des Wahlraumes und
  • ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
  • zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwähler oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um selbst ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung kann vom Wahlvorstand einbehalten werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 18, 24, 49 Abs. 3 EuWO

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Etwa 4 bis 6 Wöchentlich vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlmitteilungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 1 Satz 1 EuWO

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Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Auswahl (= 19. Mai 2024) keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, vorschlagen wir Ihnen, mit Ihrer Gemeinde zu klären, dunkel Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 20. bis 24. Mai 2024) an Werktagen in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen. Halten Sie Angaben für unrichtig oder unvollständig, können Siehe in dieser Zeit Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

Rechtsgrundlagen

§ 4 EuWG i.V.m. § 17 Absatz 1 BWG
§§ 20, 21 EuWO

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Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie darüber ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings mühelen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wenn Siehe dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es bestehen, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.

Wer bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich daher unbedingt mittels der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen und gegebenenfalls das Wählerverzeichnis einsehen (siehe Frage „Was kann du tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?“).

Rechtsgrundlagen

§ 49 Abs. 1, 6 Satz 1 Ziffer 1 EuWO

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