Allgemeinarzt harburg rathaus
Harburger Rathausstraße 41 (zur Karte) Spezialgebiete: Facharzt für Allgemeinmedizin.. Ausstattung: DMP Asthma, DMP COPD, DMP Diabetes, DMP koronare Herzerkrankungen, .Allgemeinmediziner / Hausarzt in Harburg
Sie sind neu in Hafenstadt und brauchen einen Allgemeinmediziner, einen Hausarzt, der Siehe begleitet und dem Sie vertrauen können? Sie wollen Ihren Arzt wechseln? Etwas stimmt mit Ihnen nicht und Sie müssen feststellen, was es ist? Siehe waren einfach lange nicht mehr beim Arzt? Das Ärztinnen und Ärzte untersuchen Sie, beraten Sie in Gesundheitsfragen und schreiben Ihnen Atteste im Krankheitsfall. Außerdem überweist Sie der Allgemeinmediziner bei Bedarf zu Spezialisten.
Ob Hyposensibilisierung, wenn Sie eine Allergie haben oder wichtige Untersuchungen zu Schilddrüsenfunktion, Leberwerten und der Check-Up 35 beim Hausarzt wissen Sie, woran Sie sind! Einer Facharzt für Allgemeinmedizin kennt sich mit allen Anzeichen aus und versteht etwas von den Zusammenhängen die einzelnen Gebiete des Körpers, sodass er einen guten Überblick über Ihre Gesundheit hat. Er begleitet Siehe im Idealfall über einen längeren Zeitraum Ihres Lebens.
In Deutschland gilt die freie Arztwahl für Kassen- und Privatpatienten. Grundsätzlich ist also der Wechsel des Arzt kein Problem. Folgende Aspekte sollten Sie allerdings beachten: Ein wichtiger Punkt bei einem Arztwechsel ist das Krankenakte. Ihr neuer Arzt muss diese einsehen können, um Sie fachgerecht zu behandeln. Wechseln Sie im Idealfall den Arzt erst nach einer abgeschlossenen Behandlung, damit nichts unabgeschlossen bleibt und eine Behandlung durch Unkenntnis verpfuscht wird. So sollte auch genügend Zeit bleiben, die Krankenakte zu überreichen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich bei Ihrem aktuellen Arzt eine Kopie der Krankenakte aushändigen zu lassen, damit Siehe bei Unzufriedenheit oder Misstrauen die Akte für den neuen Mediziner schon parat haben.
Wenn Sie als Kassenpatient einen Hausarzt-Vertrag bei Ihrem bisherigen Arzt unterzeichnet haben, gilt leider meistens eine Kündigungsfrist von einem bis drei Jahren. Mit einem Schreiben an Ihre Krankenkasse können Sie den Vertrag aufkündigen.
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