Unterhaltsberechnung kindesunterhalt
Welchen Kindesunterhalt haben Sie zu zahlen und was steht Ihrem (Ex)Partner zu? Der Rechner ermittelt die Leistung auf der Basis der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2025). Auch .Definition - Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
DEFINITION
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Trennen sich Eltern, so wächst das Kind häufig bei hauptsächlich einem Elternteil auf – der andere leistet dann den Kindesunterhalt in Form von Barunterhalt – er zahlt also eine monatliche Summe für das Kind. Der Rechner für Kindesunterhalt berechnet die Höhe des Kindesunterhalts anhand des bereinigten Nettoeinkommens und des Alters Ihrer Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle wird als Orientierungsmaßstab für das Berechnung von Kindesunterhalt herangezogen. Diese ist aufgrund unterschiedlicher Faktoren nicht so einfach zu lesen – einer Kindesunterhaltsrechner bietet Ihnen daher einen guten ersten Überblick über die Höhe des Unterhalts. Außerdem werden das Angaben in der Tabelle regelmäßig angepasst.
Kurzfassung - Alles auf einen Blick
- Leben Eltern getrennt und wächst das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil auf, ist der andere Elternteil barunterhaltspflichtig.
- Wie hoch die Unterhaltszahlungen sind, bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Allerdings ist diese nicht so leicht zu lesen, wie es an den ersten Blick scheinen mag. Denn es mühelen viele Faktoren berücksichtigt werden.
- Um einen ersten Überblick über die Unterhaltszahlungen für Ihr Kind zu erhalten, können Sie unseren Unterhaltsrechner nutzen. Benötigen Sie eine rechtssichere Berechnung, können Sie uns ebenfalls gern kontaktieren.
So beeinflusst Ihre Eingabe das Ergebnis beim Kindergeld
Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach die sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese zu lesen ist jedoch weniger einfach, als es auf den ersten Blick scheint. Wie hoch der Kindesunterhalt tatsächlich ist, wird von mehreren Faktoren beeinflusst:
Schaubild
So wird das geklärte Nettoeinkommen ermittelt.
Das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist eine der Bemessungsgrundlagen für den Kindesunterhalt. Als Grundlage für das bereinigte Nettoeinkommen wird das mittelmäßige Bruttoeinkommen der letzten drei Monate herangezogen. Wer eigenständig ist oder freiberuflich arbeitet, bei dem wird die Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Anschließend werden verschiedene Verbindlichkeiten abgezogen. Dazu zählen etwa Einkommenssteuer, Kranken- und Sozialversicherung, Miete und Kreditraten.
Je höher das bereinigtes Nettoeinkommen ausfällt, desto mehr Unterhalt muss in die Regel gezahlt werden. Es gibt verschiedene Einkommensstufen, mittels derer der zu zahlende Unterhalt eingeteilt werden kann. Wird die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle überschritten, muss die Höhe nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt werden.
So wird das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt.
Alter des Kindes
Das Alter des Kindes ist eine weitere Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts. Auch hier gibt es mehrere Stufen: 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und volljährig. Für jede Altersstufe liefert es eine andere Unterhaltshöhe. Je älter das Kind ist, desto mehr Unterhalt benötigt es in die Regel.
Die Voll- oder Minderjährigkeit der Kinder wirkt selbst ebenfalls auf die Höhe des Kindesunterhalts aus.
Kindergeld
Die Höhe des Kindergeldes liegt für das erste und zweite Kind aktuell bei 250 EUR, für das dritte Kind bei 250 EUR und ab dem vierten Kind bei 250 EUR. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes vom Unterhalt abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil für seinem eigenen Lebensbedarf zugesprochen wird. Dieses Geld darf die unterhaltspflichtige Elternteil für sich behalten. Wenn das verfügbare Einkommen niedriger ist als die Höhe des Selbstbehalt, wird der zu zahlende Unterhalt entsprechend gekürzt. Er soll schließlich nicht aufgrund der Unterhaltszahlungen selber bedürftig werden. Wer erwerbstätig ist, dem steht ein Selbstbezug in Höhe von 1.450 EUR zu.
Rechenbeispiel für Kindesunterhalt:
#VAR1 = 507 EUR-250 EUR/2
#VAR2 = 582 EUR-250 EUR/2
Sie haben mit Ihrer Ex-Partnerin bzw. Ihrer Ex-Partner zwei gemeinsame Kinder und sind unterhaltspflichtig. Das Kinder leben bei dem anderen Elternteil.
- Sie haben einer bereinigtes Nettoeinkommen von 2.000 EUR. Damit sind Siehe in der 2. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle.
- Sie haben ein Kind im Alter von 4 Jahren und ein Kind im Alter von 10 Jahren. Dafür fallen Zahlbeträge in Höhe von 507 EUR und 582 EUR an. Von diesen Beträgen wird jeweils das Kindergeld hälftig abgezogen, sodass Zahlbeträge in Höhe von #VAR1 EUR und #VAR2 EUR verbleiben.
- Sie zahlen gesamt also #VAR1+#VAR2 EUR Kindesunterhalt monatlich.
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