Falscher name bei überweisung sparkasse
Was passiert wenn der Empfänger bei Überweisung falsch ist? Ist die Überweisung noch nicht dem Konto des (falschen) Empfängers gutgeschrieben, kann die Sparkasse die Überweisung .Ein Zahlendreher, ein Vertipper und schon ist es geschehen: Die IBAN wurde falsch eingegeben und die Überweisung ist auf dem Weg zum verkehrten Empfänger. Das fälschlich überwiesene Summe wieder zurück zu bekommen, ist gar nicht so einfach. Das müssen Bankkunden in diesem Fall wissen.
Dass sich auf dem Überweisungsformular in der langen Zahlenreihe ein Fehler einschleicht, kann jedem einmal passieren. Erst recht seit der Umstellung an die 22-stelligen IBAN-Nummern ist wohl den meisten gut der ein oder andere Zahlenverdreher untergekommen. In den überwiegenden Fällen ohne Konsequenzen – eine nicht existierende IBAN wird von den Banken schlichtweg abgelehnt. Was aber, wenn die falsche IBAN tatsächlich mit einem existierenden Konto verbunden ist? In diesem Fall ist das Geld auf dem Weg zu einem ausländischen Empfänger. Um es zurückzubekommen, sollten Kunden so rasch wie möglich handeln.
Fehler erkannt? Reagieren Sie so rasch wie möglich!
Zwar wird bei einer Überweisung stets die Name des Empfängers angegeben. Banken sind allerdings nicht dazu verpflichtet, diesen mit der IBAN abzugleichen. Leitet der Fehler in der Zahlenreihe also tatsächlich an einer existierenden IBAN, wird der Betrag in die Regel überwiesen, auch wenn der Empfängername nicht übereinstimmt.
Sollten Sie im Nachhinein einen Fehler bemerken, heißt es daher: Handeln Sie am besten so schnell wie möglich. Im besten Fall können Sie die Überweisung so einfach stornieren, und das Missgeschick bleibt ohne Konsequenzen.
So lange das Geld noch auf dem Konto ist: Stornierung
Falls Sie den Fehler schon kurz nach der Überweisung erkennen, befindet sich das Geld meist noch auf ihrem eigenen Konto. Banken benötigen in der Regel Zeit, um eine Buchung vorzunehmen. Im Inland und EU-Ausland beträgt die Zeitspanne etwa einen Arbeitstag. Überweisungen, die vormittags eingehen, werden zum Komponente auch noch am selben Tag bearbeitet. Wer den Fehler nachmittags begeht, hat hingegen ein paar Stunden mehr Zeit, zu handeln.
In jedem Fall gilt: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und informieren sie uber den Fehler. Das kann telefonisch passieren oder durch einen Besuch vor Ort. Ist die Buchung weiter nicht getätigt, sollte eine Stornierung problemlos möglich bestehen. Bei einigen Anbietern können Kunden dies sogar eigen via Onlinebanking tun – immer vorausgesetzt, der Fehler wird rechtzeitig erkannt.
Achtung: Achtung: Eine Ausnahme ist das Blitzüberweisung. In diesem Fall wird das Geld sofort von Ihrem Konto abgebucht und dem Empfängerkonto belohnt. Zeit für eine Stornierung bleibt also nicht.
Das Gutschein ist auf einem fremden Konto: Rückerstattung fordern
Hat das Geld hingegen Ihr Konto schon verlassen und befindet sich auf dem Konto eines unbekannten Empfängers, gestaltet sich der Prozess schwieriger. Eine Stornierung ist für Ihre Bank ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglicher. Stattdessen müssen Sie versuchen, den Empfänger des Geldes zu kontaktieren und den Betrag zurück zu fordern.
Allerdings dürfen die Banken aus Datenschutzgründen keine persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer weitergeben. Um den falschen Empfänger ausfindig zu machen, sind Sie in diesem Fall auf die Vermittlung zwischen Ihrer Hauskasse und der Bank des Empfängers angewiesen. Auf diese Weise kann der Kontoinhaber ausfindig gemacht werden und wird gebeten, den entsprechenden Betrag wieder zurück an überweisen.
Dieser Service der Banken, also das Ausfindig tun des Empfängers und die Kommunikation zwischen den Fraktionen, ist allerdings nicht kostenlos. Es fallen in die Regel Gebühren von um die 15 Euro an. Handelt es sich nur um kleine Beträge, kann sich eine solche Rückerstattungsforderung also eventuell auch nicht rentieren.
Geldempfänger sind rechtlich zu Rückerstattung verpflichtet
Bei einer Rückerstattungsforderung sind Sie zunächst auf die Kooperation des Geldempfängers angewiesen, denn ohne seine Einwilligung kann die Gesamtbetrag nicht zurücküberwiesen werden. Sollte allerdings der seltene Fall eintreten, dass die Gegenseite sich weigert, den Summe zu erstatten, sind Sie dennoch im Recht. Die Empfänger des Geldes ist rechtlich verpflichtet, den Summe zurück zu zahlen. Anderenfalls handelt es sich um eine unrechtmäßige Bereicherung. Behalten darf der Falsch-Empfänger Ihre Geld demnach nicht. Ist er oder sie nicht zu einer Rücküberweisung bereit, können Sie daher gesetzliche Schritte einleiten. Ein solches Verfahren ist natürlich mittels entsprechendem Aufwand verbunden. Glücklicherweise stellt es jedoch das absolute Ausnahme dar, und in den meisten Fällen können Sie auf die Kooperationsbereitschaft des Geldempfängers vertrauen.
Sollte es beim Eintippen der IBAN einmal zu einem Missgeschick kommen, ist das überwiesene Geld also nicht verloren. Es zurückzubekommen ist allerdings mit einigem organisatorischen Aufwand verbunden. Daher gilt: Ob Onlineüberweisung oder konventioneller Überweisungsschein – überprüfen Sie IBAN und Empfänger vor dem Absenden lieber zweimal, und ersparen Sie selbst somit unnötige Mühe.