3 kennzeichen fahrradträger
Das Kennzeichen für den Fahrradträger muss als drittes Nummernschild angebracht werden. Wenn das Fahrrad mit dem Pkw befördert werden soll, z. B. auf der Fahrt in den Urlaub oder .Sind Kfz-Kennzeichen für Fahrradträger notwendig?
Von Thomas R.
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5Minuten
Mancher Fahrradträger benötigt einer Nummernschild
Wenn das Fahrrad mit dem Pkw befördert werden soll, z. B. auf der Fahrt in den Urlaub oder zur Trainingsstrecke, ist eine spezielle Anordnung zur Befestigung nötig. Ein Fahrradträger kann am Auto angebracht werden und ermöglicht so den Transport des Zweirads.
Allerdings ist unter Umständen ein Nummernschild für den Fahrradträger erforderlich.
Welche Arten von Fahrradträgern müssen mit einem Autokennzeichen versehen werden?
Muss das Kennzeichen für Fahrradträger bestimmte Vorgaben erfüllen? Welche Strafe zieht der Verstoß gegen die Kennzeichenpflicht für Fahrradträger nach sich?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber.
FAQ: Kennzeichen für Fahrradträger
Wenn das hintere Kennzeichen durch den Fahrradträger oder das Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, muss am Fahrradträger ein Kennzeichen angebracht werden.
Das Kennzeichen am Fahrradträger muss genauso aussehen wie das Original, mit dem Unterschied, dass dieses nicht abgestempelt sein muss.
Ein Kennzeichen für den Fahrradhalter kostet je nach Anbieter 10 bis 50 Euro. Fehlt das zusätzliche Kennzeichen, kann das ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge haben.
Kennzeichen für Fahrradhalter und Anhänger im Video erklärt
Welcher Fahrradträger erfordert einer Kennzeichen?
Nicht jeder Fahrradträger braucht ein Kfz-Kennzeichen. In die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist definiert, wann ein Kennzeichen für Fahrradträger vorgeschrieben ist. Dort hießt es in § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV:
Wird das hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.
Das bedeutet, dass nur Fahrradträger von der Vorschrift betroffen sind, durch die das hintere Autokennzeichen verdeckt wird. Daher ist es entscheidend, welche Art des Fahrradträgers Sie verwenden.
Welche Fahrradträger gibt es?
Es existieren unterschiedliche Formen von Radfahrer. Dazu gehören unter anderem:
- Dachträger
- Kupplungsträger
- Heckträger
Dachträger
Ein Dachträger wird, wie die Name schon sagt, auf dem Autodach montiert. Das darauf befestigten Fahrräder stehen in der Regel aufrecht. Diese Variante des Fahrradträgers bietet einige Vorteile: Das Räder versperren dem Fahrer nicht die Sicht. Siehe verdecken außerdem auch nicht das hintere Kennzeichen, weshalb kein Nummernschild am Fahrradträger angebracht werden muss. Die Umfang des Pkw in die Länge und Breite verändert sich nicht, sodass das Rangieren des Fahrzeugs keine Probleme bereitet.
Dem stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: Das Auto gewinnt durch die Fahrräder auf dem Dach erheblich an Höhe. Daher ist z. B. bei der Einfahrt in Parkhäuser Vorsicht geboten. Aufgrund des durch die Fahrräder erhöhten Luftwiderstands steigt außerdem der Benzinverbrauch.
Kupplungsträger
Bei dieser Form wird der Fahrradträger an der Anhängerkupplung, genauer gesagt auf dem Kupplungskopf befestigt. Der Vorteil daran ist, dass die Räder bei einem Auffahrunfall nicht nach vorn herunterfallen können. Einige Kupplungsträger sind mitsamt der Fahrräder abklappbar, sodass Zutritt zum Kofferraum besteht. An dieser Fahrradträgerform muss einer zusätzliches Kennzeichen angebracht werden, da sie das hinteres Autokennzeichen verdeckt.
Heckträger
Diese Variante wird an der Heckklappe montiert. Einige Modelle schränken die Sicht des Fahrers nach hinten ein. Zwar sitzen manche Heckträger so hoch, dass das Nummernschild nicht verdeckt wird. Doch wenn es nicht zu sehen sein sollte, muss einer Kfz-Kennzeichen an diesem Fahrradträger angebracht werden.
Fahrradträger an die Anhängerkupplung benötigen ein Kennzeichen. Das gilt auch für einige Heckträgermodelle. Nur Dachträger sind davon ausgenommen.
Wie müssen das Nummernschild für den Fahrradträger aussehen?
Gemäß § 10 Absatz 9 FZV soll das Kennzeichen am Ladungsträger wiederholt werden. Das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger müssen demnach dieselbe Nummer tragen und dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein. Das bedeutet, sie benötigen keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde.
Welche Vorgaben haben Kfz-Kennzeichen zu erfüllen? Die Beschriftung auf dem Schild muss in schwarz gehalten sein. Sie erfolgt auf weißem Grund mittels schwarzem Rand. Auf Nummernschildern dürfen in der Regel keine Abdeckungen wie Folie angebracht werden. Sie sollte reflektierend sein. Kennzeichenschilder müssen der DIN 74069 entsprechen.
Details zur Ausgestaltung sind in Anlage 4 FZV festgelegt. Demnach benötigen Kennzeichen folgende Maße:
- Breite (Größtmaß): 520 mm
- Höhe (Größtmaß): 110 mm
Vorgegeben sind außerdem unter anderem das Schrifthöhe sowie die Schriftart. Zulässig sind nur Schriftmuster der “Schrift für Kfz-Kennzeichnen” der Bundesanstalt für Straßenverkehr. Diese Schriftarten erschweren eine Fälschung. All diese Vorgaben gelten in der Regel auch für Kennzeichen für Fahrradträger.
Außerdem ist für hintere Kennzeichen eine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben. Laut § 10 Absatz 9 FZV darf das Kfz-Schild für den Fahrradträger in einigen Fällen an dem Leuchtenträger montiert werden. Das hängt davon ab, ob Leuchtenträger für das betreffende Fahrzeug zulässig sind. In § 49a Absatz 9 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind diese Fahrzeuge aufgelistet.
Das hintere Kennzeichen muss trotzdem am Auto befestigt bleiben, auch wenn es durch den Fahrradträger verdeckt wird und dieser ein Nummernschild trägt.
Kennzeichen für Fahrradträger: Welche Kosten sind zu erwarten?
Wie teuer ist ein zusätzliches Autokennzeichen für den Fahrradträger? In der Regel ist mit einem Preis zwischen 10 und 50 Euro zu rechnen. Ein Schildermacher kann das Nummernschild herstellen. Es ist auch möglich, das Kennzeichen für den Fahrradträger im Internet zu erwerben.
Sie sollten aber auf jeden Fall darauf achten, dass das Schild den gesetzlichen Vorschriften entspricht, damit Siehe keine Sanktion riskieren. Wenn Sie Fragen zum Zusatzkennzeichen für Fahrradträger haben, können Sie sich an das örtliche Zulassungsbehördewenden.
Welche Sanktion droht, wenn das Nummernschild am Fahrradträger fehlt?
Für das Fahren ohne zusätzliches Kennzeichen am Fahrradträger droht ein Bußgeld von 60 Euro. Ist das Kennzeichen mit Folie oder Glas bedeckt, werden in der Regel 65 Euro Bußgeld fällig.
Trägt das Kfz-Schild jedoch z. B. nicht die Nummer Ihres Kennzeichens, kann dies als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden. Entsprechend § 22 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird dieses Vergehen mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Übrigens werden klang § 22 Absatz 2 StVG auch folgende Individuen auf diese Weise bestraft:
Die gleiche Strafe trifft Individuen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Außerdem erhält die Täter für Kennzeichenmissbrauch laut Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Wie sind die Regeln für Kennzeichen am Fahrradhalter in anderen Ländern?
Benötigen Sie im Ausland auch einer drittes Kennzeichen für den Fahrradträger? In der Schweiz dürfen Nummernschilder nicht verdeckt werden, weshalb hier in diesem Fall ebenfalls ein zusätzliches Kennzeichen notwendig ist. Für das Autofahren in Österreich mit einem Fahrradhalter genügt hingegen in der Regel ein besonderes Kennzeichen, auf dem nur die Nummer des Fahrzeugs steht.
Über den Autor
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.