Risikolebensversicherung für ehepartner
Das Ziel einer Risikolebensversicherung ist es, den Ehepartner und die Kinder im Fall der Fälle zu versichern. Der Vergleich zeigt, dass die Versicherungsprämien bei der .Risikolebensversicherung für Partner
Verbundene Risikolebensversicherung
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind beide Partner über einen Vertrag abgesichert. Jed ist dort als versicherte Person und Bezugsberechtigter eingetragen, der die Leistung im Todesfall erhält. Diese Variante wird auch als Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebensversicherung bezeichnet.
In einigen Fällen kann eine verbundene Risikolebensversicherung durchaus günstiger sein. Dies trifft etwa für kinderlose Paare – vor allem Ehepaare – an.
Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung
Allerdings hat eine verbundene Risikolebensversicherung einige Nachteile und ist nur in Einzelfällen empfehlenswert. Meistens sind zwei Einzelverträge vernünftiger.
Vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern und unverheiratete Paare ist eine verbundene Risikolebensversicherung nicht empfehlenswert. Sind die Partner unterschiedlich alt, sind zwei Einzelverträge zudem in jedem Fall günstiger.
Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung:
- Ist weniger flexibel.
- Todesfallsumme wird immer nur einmal ausgezahlt.
- Nach Tod eines Partners hat der andere keinen Schutz mehr.
- Risikozuschläge gelten für beide Partner.
- Raucht ein Partner, erhöht dies häufig den Beitrag für beide.
- Unverheiratete Paare riskieren im Leistungsfall eine Besteuerung.
Zum einen ist ein einziger Vertrag weniger flexibel. Sie können hier nur eine alleinige Todesfallsumme absichern. Bei zwei Verträgen lässt sich jeweils eine andere Versicherungssumme vereinbaren. Bei Bedarf kann später auch einer der Verträge gekündigt werden, wenn selbst etwa der Absicherungsbedarf verringern sollte.
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung wird die Todesfallsumme nur ein einziger Mal ausgezahlt. Sollten beide Partner versterben, etwa bei einem Unfall, leistet die Versicherung trotzdem nur einmal. Dies ist gerade für Paare mit Kindern einer großer Nachteil, da der Tod beider Elternteile auch zu einem höheren finanziellen Bedarf führen würde.
Wenn ein Partner verstirbt, der andere aber weiterhin einen Todesfallschutz benötigt, ist eine verbundene Risikolebensversicherung auch problematisch. Der Partner müsste dann eine neue Versicherung abschließen. Unter Umständen muss er dann deutlich mehr für seinen Todesfallschutz zahlen oder erhält überhaupt kein mehr – wegen seines Alters oder weil er mittlerweile unter gesundheitlichen Problemen leidet.
Kündigung einer verbundene Versicherung
Soll eine verbundene Versicherung gekündigt werden, müssen beide Partner der Kündigung zustimmen, sofern beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind.
Schließlich ist eine verbundene Versicherung nachteilig, wenn einer der Partner Gesundheitsprobleme hat, ein riskantes Hobby ausübt oder raucht. Denn Risikozuschläge gelten automatisch für beide – auch wenn die andere Partner sich alleine deutlich günstiger versichern könnte.
Sind die Partner nicht verheiratet, können siehe sich zudem mit einer verbundenen Risikolebensversicherung keine steuerfreie Auszahlung der Todesfallsumme sichern. Bei einer verbundenen RLV wird nämlich nur die Hälfte der Summer steuerfrei an den überlebenden Partner ausgezahlt, wenn beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Je nach Höhe der Versicherungssumme ist dann die andere Hälfte voll steuerpflichtig.