Risikolebensversicherung für ehepartner

Das Ziel einer Risikolebensversicherung ist es, den Ehepartner und die Kinder im Fall der Fälle zu versichern. Der Vergleich zeigt, dass die Versicherungsprämien bei der .

Risikolebensversicherung für Partner

Verbundene Risikolebens­versicherung

Bei einer verbundenen Risikolebens­versicherung sind beide Partner über einen Vertrag abgesichert. Jed ist dort als versicherte Person und Bezugsberechtigter eingetragen, der die Leistung im Todesfall erhält. Diese Variante wird auch als Risikolebens­versicherung auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebens­versicherung bezeichnet.

In einigen Fällen kann eine verbundene Risikolebens­versicherung durchaus günstiger sein. Dies trifft etwa für kinderlose Paare – vor allem Ehepaare – an.

Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung

Allerdings hat eine verbundene Risikolebensversicherung einige Nachteile und ist nur in Einzelfällen empfehlenswert. Meistens sind zwei Einzelverträge vernünftiger.

Vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern und unverheiratete Paare ist eine verbundene Risikolebens­versicherung nicht empfehlenswert. Sind die Partner unterschiedlich alt, sind zwei Einzel­verträge zudem in jedem Fall günstiger.

Nachteile einer verbundenen Risikolebens­versicherung:

  • Ist weniger flexibel.
  • Todesfallsumme wird immer nur einmal ausgezahlt.
  • Nach Tod eines Partners hat der andere keinen Schutz mehr.
  • Risikozuschläge gelten für beide Partner.
  • Raucht ein Partner, erhöht dies häufig den Beitrag für beide.
  • Unverheiratete Paare riskieren im Leistungsfall eine Besteuerung.

Zum einen ist ein einziger Vertrag weniger flexibel. Sie können hier nur eine alleinige Todesfall­summe absichern. Bei zwei Verträgen lässt sich jeweils eine andere Versicherungs­summe vereinbaren. Bei Bedarf kann später auch einer der Verträge gekündigt werden, wenn selbst etwa der Absicherungs­bedarf verringern sollte.

Bei einer verbundenen Risikolebens­versicherung wird die Todesfall­summe nur ein einziger Mal ausgezahlt. Sollten beide Partner versterben, etwa bei einem Unfall, leistet die Versicherung trotzdem nur einmal. Dies ist gerade für Paare mit Kindern einer großer Nachteil, da der Tod beider Elternteile auch zu einem höheren finanziellen Bedarf führen würde.

Wenn ein Partner verstirbt, der andere aber weiterhin einen Todesfall­schutz benötigt, ist eine verbundene Risikolebens­versicherung auch problematisch. Der Partner müsste dann eine neue Versicherung abschließen. Unter Umständen muss er dann deutlich mehr für seinen Todesfall­schutz zahlen oder erhält überhaupt kein mehr – wegen seines Alters oder weil er mittlerweile unter gesundheitlichen Problemen leidet.

Kündigung einer verbundene Versicherung

Soll eine verbundene Versicherung gekündigt werden, müssen beide Partner der Kündigung zustimmen, sofern beide als Versicherungs­nehmer eingetragen sind.

Schließlich ist eine verbundene Versicherung nachteilig, wenn einer der Partner Gesundheits­probleme hat, ein riskantes Hobby ausübt oder raucht.  Denn Risikozuschläge gelten automatisch für beide – auch wenn die andere Partner sich alleine deutlich günstiger versichern könnte.

Sind die Partner nicht verheiratet, können siehe sich zudem mit einer verbundenen Risikolebens­versicherung keine steuerfreie Auszahlung der Todesfall­summe sichern. Bei einer verbundenen RLV wird nämlich nur die Hälfte der Summer steuerfrei an den überlebenden Partner ausgezahlt, wenn beide als Versicherungs­nehmer eingetragen sind. Je nach Höhe der Versicherungs­summe ist dann die andere Hälfte voll steuer­pflichtig.