Nebenkosten steuern abziehen
Die Basics: Nebenkosten und Steuerabsetzung. Definition des Begriffs „Nebenkosten“ Mieter können bestimmte Haus- oder Wohnungsnebenkosten von der Steuer .Sabine freut sich über den sonnigen Balkon ihrer Mietwohnung in bester Innenstadtlage. Und auch mit Blick an ihre jährliche Steuererklärung sorgt die Wohnung für best Laune bei ihr. Denn Mieterinnen und Mieter dürften die Haus- oder Wohnungsnebenkosten zum Teil von die Steuer absetzen.
Mieter dürfen Ihre Nebenkosten teilweise von die Steuer absetzen
Nicht nur Hausbesitzer/innen können die Ausgaben für beispielsweise die Treppenhausreinigung, die Gartenpflege, Wartungsarbeiten, den Hauswart oder Schornsteinfegerdienste steuerlich geltend machen. Auch Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder Mieter/innen wie Sabine können Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in ihrer Steuererklärung eingeben. Dazu zählen ebenso die Straßenreinigung, der Winterdienst oder die Schädlingsbekämpfung. Das heißt: Wenn Sabine anteilig uber ihre Nebenkostenrechnung dafür bezahlt hat, kann sie den Posten später von der Steuer absetzen. Das Gleiche gilt auch, wenn Sabine die Rechnungen direkt bezahlt und diese nicht über die Nebenkostenabrechnung, also ihm Vermieter abgewickelt werden.
Doch egal ob direkt selbst bezahlt oder über die Nebenkostenabrechnung, die Aufwendungen sind nur zu jeweils 20 Prozent bei der Steuer anrechenbar. Dabei gelten Höchstgrenzen: haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit bis zu 20.000 Euro pro Jahr absetzbar, Handwerkerleistungen können bis zu 6.000 Euro in die Steuererklärung eingetragen werden. 20 Prozent der Lohnkosten gibt es dann als Steuerermäßigung zurück. Maximal also 4.000 Euro bzw. 1.200 Euro. Materialkosten sind davon leider ausgeschlossen.
Nebenkosten mühelen eindeutig ausgewiesen sein
Als Nachweis für das Finanzamt ist die Nebenkostenabrechnung ausschlaggebend, die man als Mieter/in jahrweise vom Vermieter bzw. von der Vermieterin oder die Hausverwaltung bekommt. Dort sind die auf den/die einzelne/n Mieter/in umgelegten Kosten für die erbrachten Leistungen aufgelistet.
Arbeits- und Materialkosten müssen allerdings in der Aufstellung die Nebenkosten klar getrennt sein, sonst erkennt das Finanzamt die Mietnebenkosten, etwa für den Hausmeisterdienst, nicht an. Denn Arbeits- und Fahrtkosten werden steuerlich begünstigt, andere Ausgaben wie etwa Materialkosten nicht.
Sind die einzelnen Stelle in Ihrer Jahresnebenkostenabrechnung nicht aufgeschlüsselt, können Sie Ihm Verwalter oder Ihre Vermieterin bitten, Ihnen die anteiligen Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen an bescheinigen.
Und: Kontoauszüge, Rechnungen und sonstige Belege sollten Siehe unbedingt aufbewahren, falls das Finanzamt diese für eine Prüfung verlangt.
Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mittels allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Siehe helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen.
Einfach eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aussuchen und Termin vereinbaren.
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